Neuer Széchenyi Plan
1. Entwicklung von einem neuen Kunstharzsystem zu Entlüftungsleitungen
KMOP-1.1.4-11/B-2011-0277
Das Projekt „Erarbeitung eines neuen Kunstharz-Systems zu Entlüftungsleitungen“ erhielt im Rahmen des Mittel-Ungarischen Operativen Programmes des Neuen Széchenyi Plans einen Betrag von 23.756.181.-HUF, als nicht rückzahlbare Förderung.
Am Vecséser Sitz der Kompozitor Kunststoffentwicklung GmbH endete das Innovationsprojekt „Erarbeitung eines neuen Kunstharz-Systems zu Entlüftungsleitungen“, das im Rahmen des Neuen Széchenyi Plans unter Identifikationsnummer KMOP-1.1.4-11/B-2011-0277 eine Förderung in einem Betrag von 23 756 181,- HUF gewann. Während des Bewerbungsprojekts führten wir bedeutende Entwicklungsarbeiten aus, die zur Produktion und zur heimischen und ausländischen Anwendung eines zur Auskleidung von Schornsteinen hoher Temperatur und zur Herstellung von feuerbeständigen Entlüftungsleitungen geeigneten neuen Kunstharzsystems mit einer Hitzebeständigkeit von 1000 °C notwendig waren.
Beginn der Umsetzung des Projektes: 2. Januar 2012
Schluss der Umsetzung des Projektes: 31. Dezember 2012
2. Bau eines Kunststoffbetriebs in der Niederlassung der Kompozitor GmbH in Hódmezővásárhely
DAOP-1.1.1/E-11-2012-0004
Im Rahmen des Süd-Alföld Operativen Programms des Neuen Széchenyi Plans reichten wir am Ende 2011 eine Bewerbung um Förderung mit dem Titel
„Bau eines Kunststoffbetriebs in der Niederlassung der Kompozitor GmbH in Hódmezővásárhely“ ein.
Die Größe und Ausgestaltung des aufzubauenden Betriebs wurden von der Größe und den Betriebsbedingungen der von der Kompozit entwickelten und gebauten, zum Betrieb in der Halle vorgesehenen, 42 m langen, zur Herstellung von Komposit-Belichtungsplatten aus Polyester Grundstoff geeigneten Maschinen bestimmt.
Größe der auf dem Gewerbegelände von Hódmezővásárhely gekauften und zum Bau der Halle geeigneten Fläche: 5046 m2
Grundfläche der aufzubauenden Halle: 1196 m2
Unsere Bewerbung wurde akzeptiert, nach Mangelersatz wurde die Förderung erteilt.
Die im Vertrag festgelegten Gesamtkosten machten einen Betrag von 236.125.730,-HUF aus, der im Vertrag festgelegte Betrag der Förderung belief sich auf 97.652.558,-HUF.
Nach der Bewältigung von zahlreichen Faktoren, die den Fortschritt behinderten – wie zum Beispiel die Vorschrift des Baus eines Schornsteines zur Entlüftungsableitung gegen dem zur Ausschreibung vorgelegten ursprünglichen Entwurf -, schlossen wir einen Förderungsvertrag unter Nummer DAOP-1.1.1/E-11-2012-0004 mit der Süd-Alföld Regionalen Entwicklungsagentur Nonprofit GmbH ab.
Datum des Inkrafttretens des Vertrags: 20. 09. 2010
Vorgesehener Beginn der Projektumsetzung: 29. 03. 2012
Vorgesehener Schluss der Projektumsetzung: 28. 22. 2012
So hätte uns ab Tag der Unterzeichnung zwei Monate zur Umsetzung zur Verfügung gestanden. Deshalb beantragten und unterzeichneten wir Vertragsänderungen zur Verfolgung der im Laufe der Umsetzung auftretenden Veränderungen. Der Abschluss des Projekts verzögerte sich bis zum 28. Mai 2014.
Der Bau und die Gerätebeschaffung wurden von uns gegen den vertraglichen Betrag der Ausschreibung günstiger verwirklicht. Wir erhielten die rechtskräftige Nutzungsgenehmigung zum Gebäude am 30. März 2014.